Hahnemann, porträtiert von seiner zweiten Frau Mélanie (1835) Foto: Bildarchiv Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung
Hahnemann, porträtiert von seiner zweiten Frau Mélanie (1835) Foto: Bildarchiv Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung

"Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt".

 

Bei der klassischen Homöopathie handelt es sich um eine ganzheitliche Heilmethode, die ab 1790 von dem aus Meißen stammenden Arzt und Chemiker Dr. Christian Friedrich Samuel Hahnemann (1755 – 1843) entwickelt wurde.

 

Hahnemann formulierte den ersten Grundsatz seiner Heilmethode mit den Worten: "Similia similibus curantur" - zu deutsch: "Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt". Die Ähnlichkeitsregel lässt sich am besten anhand eines Beispiels veranschaulichen:

 

Die Brennnessel verursacht bei Hautkontakt juckende und brennende Quaddeln mit rotem Hof – wie fast jeder aus eigener Erfahrung weiß. Als homöopathisches Arzneimittel wird sie gleichsam erfolgreich bei juckenden und brennenden Hautausschlägen mit ebensolchen Quaddeln eingesetzt. Das kann z.B. bei Allergien der Fall sein, aber auch bei leichten Verbrennungen oder Kälte-Urtikaria.

 

 


Die Potenzierung der Arzneimittel

Homöopathische Arzneien werden schrittweise rhythmisch verdünnt und verschüttelt oder mit Milchzucker verrieben. Zunächst war es Hahnemann´s Ansinnen, damit schädliche Nebenwirkungen zu minimieren. Bald schon stellte er jedoch fest, dass durch die Potenzierung auch die Heilkraft der Mittel zunahm.

 

Bei den D-Potenzen ist jeder Verdünnungsschritt 1:10 (D = „Dezimal“). Das heißt, für die D1 nimmt man einen Teil der Urtinktur (konzentrierte Arznei) auf neun Teile des Lösungsmittels. Für die D2 nimmt man einen Teil der D1 auf neun Teile Lösungsmittel usw.

 

Bei den C-Potenzen wird dementsprechend immer 1:100 verdünnt (C = „Centesimal“).

 

Bei den LM- oder Q-Potenzen ist das Prozedere etwas komplizierter, aber im Großen und Ganzen kann man sagen, dass jeder Schritt einer Verdünnung von 1:50.000 entspricht (dafür die römischen Ziffern L = 50 & M = 1000).

 

 

 

 


 

 

 

Arzneimittelprüfung am Gesunden

Die Arzneimittelprüfung (AMP) ist das Genialste, was Hahnemann der Medizin geschenkt hat. Bis dahin kannte man Arzneiwirkungen nur aus alten Überlieferungen oder in Form von Vergiftungssymptomen. Mit den AMP hat Hahnemann zum ersten Mal ein wissenschaftlich präzises Vorgehen zur Erforschung von Arzneimittelwirkungen am Menschen gefunden und eingesetzt. Ihm war völlig klar, dass diese Versuche mit Tieren durchgeführt nicht auf Menschen übertragbar wären – eine Erkenntnis, die sich jüngst in der Pharmakologie wieder durchzusetzen beginnt.

 

Hahnemann war bei seinen Prüfungen nicht zimperlich und hat auch verschiedene giftige Substanzen am eigenen Leib geprüft. Für eine AMP nehmen freiwillige gesunde Prüfer über einen bestimmten Zeitraum eine Arznei ein und protokollieren minutiös ihre Befindensänderungen und neu auftretende Symptome. Der Prüfungsleiter sammelt die Angaben und fasst die Symptome zum Arzneimittelbild zusammen. Eine Sammlung von Arzneimittelbildern verschiedener Arzneien heißt Arzneimittellehre oder Materia Medica. Sie stellt die Grundlage für die homöopathische Verordnung dar.